Heirat anmelden

Ihr Weg zur standesamtlichen Eheschließung

Der Weg zur standesamtlichen Eheschließung besteht aus drei Schritten.

Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig. 

Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes.  Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.

Vom Ort der Anmeldung ist der Ort der standesamtlichen Trauung zu unterscheiden.  Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: gültiger Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: die Eheurkunde oder den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Sterbeurkunde des früheren Partners erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: alle Heiratsurkunden alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen) eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: Geburtsurkunden der Kinder bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen) Geburtsurkunde Ehefähigkeitszeugnis Fremdsprachige Urkunden Hinweise: Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter. Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen. weitere Unterlagen: Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Schritt 1: Voranmeldung

Das Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgt, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegen steht.

Nutzen Sie die Möglichkeit und tragen Sie Ihre Daten bei einer beabsichtigten Eheschließung in den hinterlegten Datenerhebungsbogen ein. Den Vordruck Datenerhebungsbogen finden Sie unter "Formulare". Diesen lassen Sie bitte dem Standesamt wieder zukommen.

Dies kann persönlich und ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten, postalisch, per Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an  standesamt@magistrat.bremerhaven.de erfolgen.

Nach einer ersten Sichtung setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung und erteilen Ihnen Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung benötigen. Soweit es zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist, kann das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern.

Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Dies kann je nach Prüfintensität auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation.

Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.

Unterlagen müssen dem Standesamt stets im Original eingereicht werden. Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin im Inland erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.

Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Standesamt möglich. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die vorzulegenden Unterlagen geprüft. Sie erhalten Informationen z.B. über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung. Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.

Wenn einer der Verlobten den Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt nicht persönlich wahrnehmen kann, so ist eine entsprechende Vollmacht durch die/den anmeldenden Verlobte/n vorzulegen. Den Vordruck der Vollmacht finden Sie unter "Formulare".

Schritt 3: Eheschließung

Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Trauungen im Bremerhavener Standesamt finden im Trausaal oder Trauzimmer statt.

Unsere Außentrauorte sowie die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter "Trauorte" auf dieser Website.

Das Standesamt erteilt gerne Auskunft über die möglichen Trausamstage, an denen Eheschließungen stattfinden können.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst beim Bremerhavener Standesamt über freie Trautermine informieren, bevor Sie Termine an Außentrauorten vereinbaren.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation. Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

52,00 Euro Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung.
88,00 Euro Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts.
132,00 Euro Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung , wenn auch ausländisches Recht zu beachten und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
176,00 Euro Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung ,wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.
13,00 Euro Gebühr für die Eheurkunde.
Zusätzliche Kosten entstehen für:
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (104 €)
- Eheschließung an einem Außentraustandort (114 €)
- Stammbücher in unterschiedlichen Ausführungen
- Weitere Ausfertigungen von Urkunden
- Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen (31 €)
- Überprüfen von ausländischen Urkunden
- Überprüfung von Ermächtigung anderer Standesämter (31 €)

Barzahlung und EC-Karten-Zahlung sind am Kassenautomaten möglich.